In der Ergotherapie werden Menschen aller Altersgruppen behandelt. Ziel ist es, die bestmögliche Handlungsfähigkeit und Lebensqualität zu erreichen. Was das konkret bedeutet hängt von jeder Person und deren Lebenssituation individuell ab. Im Kindesalter steht häufig die Förderung der Entwicklung im Vordergrund, im höheren Alter der Erhalt der Selbstständigkeit. Im Rahmen der Therapie unterstützen wir Sie im Umgang mit chronischen Krankheiten und/oder helfen Ihnen dabei nach Krankheiten, Verletzungen und Unfällen wieder eine gute Lebensqualität zu erhalten.
Zu Beginn wird der aktuelle Status anhand von Fragen und standardisierten Assessments erhoben. Es folgt die gemeinsame Formulierung eines Therapieziels.
Wir arbeiten stets nach den geltenden Leitlinien und bilden uns regelmäßig fort, um eine qualitative Behandlung nach aktuellem wissenschaftlichem Stand anzubieten.
GKV- Gesetzliche Krankenversicherung
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden die Behandlungskosten vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bei Erwachsenen über 18 Jahren müssen wir Ihnen im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen eine 10-Prozentige Selbstbeteiligung sowie 10€ pro Rezept in Rechnung stellen, die sog. Zuzahlungspflicht.
PKV - Private Krankenversicherung
Grundlage der Behandlung ist ein Vertrag zwischen Ihnen und unserer Praxis. Damit sind Sie in jedem Fall zur vollständigen Zahlung verpflichet, auch wenn Ihnen die Kosten von Ihrer PKV und/oder Beihilfestelle nicht komplett erstattet werden. Eine Abrechnung mit Ihrer privaten Krankenkasse, Zusatzversicherung oder Beilhilfestelle erfolgt nicht durch uns. Im Behandlungsvertrag verweisen wir auf eine entsprechende Preisliste, welche in unserer Praxis öffentlich aushängt, auf dieser Seite über den hellgrünen Button heruntergeladen werden kann und Ihnen auf Verlangen ausgehändigt wird. Die Gebühren richten sich immer nach den jeweiligen Sätzen der GKV mit einem Steigerungsfaktor von 1,8. Damit orientieren wir uns an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) .
Leider versuchen PKV immer häufiger, die Erstattungsbeiträge
unrechtmäßig zu kürzen. In einem ersten Schritt können Sie
hiergegen schriftlich Einspruch einlegen. Sollte sich die
Angelegenheit nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse klären
lassen, haben Sie weiterhin die Möglichkeit kostenfrei einen
unabhängigen Streitschlichter (sog. Ombudsmann)
einzuschalten.
Für eine umfangreichere Information verweisen wir auf folgende
Seiten:
Wenn Sie als Arbeitnehmer in der PKV sind, sind Sie wahrscheinlich auch beihilfeberechtigt. Die Beihilfe ist der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung, keine kostendeckende Vollversicherung, somit erfolgt keine 100 Prozentige Erstattung. Dies bedeutet, dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen, es sei denn Sie verfügen über eine entsprechende Zusatzversicherung.
Mitunter orientiert sich die PKV an den Beihilfesätzen und erstattet Ihnen bei Heilmitteln nur den Beihilfehöchstsatz (der nicht kostendeckend ist).
Wir empfehlen Ihnen daher, vor dem Behandlungsbeginn die Erstattungssätze Ihrer privaten Krankenversicherung zu prüfen. Gerne lassen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag zukommen.
Selbstzahler
Wie bei Privatversicherten, ist die Grundlage Ihrer Behandlung ein Vertrag zwischen Ihnen und uns. Wir berechnen Ihnen den 1,8 fachen Satz der jeweils aktuellen Preise der GKV. Die Preisliste hängt in unserer Praxis aus, kann über den hellgrünen Button auf dieser Seite heruntergeladen werden und wird Ihnen auf Verlangen ausgehändigt.
Bundesweit fehlt es an einem ausreichenden ergotherapeutischen Angebot. Viele Patienten müssen daher lange auf einen Termin warten. Wir versuchen deswegen, die Zeit unserer Therapeutinnen so gut wie möglich für Sie zu nutzen.
Die Behandlung bei uns erfolgt nach dem Bestellsystem. Das bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich Ihnen vorbehalten wird. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen daher bitte mindestens 24 Stunden vorher ab, damit der Termin anderweitig belegt werden kann.
Eine Absage hat schriftlich per E-Mail an kontakt@ergotherapie-kern.de, persönlich (zum Beispiel bei vorangehenden Terminen) oder telefonisch unter 03382 / 70 78 00 zu erfolgen. Auch Termine an Montagen und nach Feiertagen sind im Voraus abzusagen. Eine Absage kann zu einem Zeitpunkt, zu dem niemand persönlich erreichbar ist (z. Bsp. abends, am Wochenende, an Feiertagen), per E-Mail oder durch Besprechen des Anrufbeantworters erfolgen.
Erfolgt eine Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint die Patientin/der Patient ohne vorherige Absage nicht zum Termin, wird eine Ausfallgebühr fällig.
Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach den jeweils aktuellen Preisen der Krankenkassen. Eine entsprechende Liste können Sie über den hellgrünen Button herunterladen oder als Aushang in der Praxis einsehen. Etwaige Verbrauchskosten werden abgezogen. Für Privatversicherte und Selbstzahler fällt der 1,8fache Satz der Preise der gesetzlichen Krankenkassen als Ausfallgebühr an. Die Ausfallgebühr wird separat von Behandlungskosten in Rechnung gestellt.
Die Ausfallgebühr wird nicht von Krankenkassen übernommen und ist daher privat zu zahlen.